(Vor dem Aufklärungsgespräch mit dem Lasertherapeuten bitte sorgfältig lesen, Fragen beantworten und ausfüllen!)
1.1 Die Behandlung erfolgt ausschliesslich durch ausgebildete und geschulte Laserexperten.
1.2 Während der Behandlung hat der Kunde eine Schutzbrille zu tragen.
1.3 Die Tattooentfernung erfolgt durch ein Pikosekunden-, Q-switched Nd:YAG-, Alexandrit- oder Rubin-Lasersystem bis Klasse 4 nach dem Prinzip der selektiven Photothermolyse. Durch einen Lichtstrahl, einer ganz bestimmten Wellen- länge werden die Farbpigmente der zu entfernenden Tätowierung oder des zu entfernenden Permanent-Make-ups mit Laserimpulsen behandelt. Die vom Laserimpuls ausgehende Energie wird dabei von den Tattoo- oder PMU-Pig- menten aufgenommen (absorbiert). Durch die «Schockwelle» des energiereichen Laserstrahls zerfällt das Pigment in kleine Teile. Die «zertrümmerten» Farbpartikel werden von den Makrophagen (Fresszellen) aufgenommen und durch das Lymphsystem aus der Haut abtransportiert.
1.4 Die Beseitigung der Pigmente hängt nicht nur von der Behandlung durch einen Laser ab, sondern insbesondere von der Nachsorge durch den Kunden sowie von der jeweiligen Selbstheilungsfähigkeit der Haut und damit vom indivi- duellen Heilungsverlauf. Das Behandlungsergebnis ist neben einer einwandfreien Nachsorge zudem abhängig vom Alter, von der Tiefe und von der Grösse der Tätowierung/des PMU sowie von der Zusammensetzung der Tattoo- oder PMU-Farben und dem eingesetzten Lasersystem.
1.5 Die erfolgreiche und vollständige Entfernung des Tattoos/des PMU‘s kann daher nicht garantiert werden. Ein zufrie- denstellendes Ergebnis der Behandlung wird in der Regel erst nach mehrmaligen Anwendungen erreicht (üblicherwei- se 6-12 Behandlungen, bei von Laien gestochenen Tätowierungen in der Regel weniger Behandlungswiederholun- gen). In seltenen Fällen kann keine oder nur eine geringe Verbesserung erzielt werden.
2.1 Die Behandlung ist nicht schmerzfrei.
2.2 Eine Hautverletzung ist in der Regel ausgeschlossen, da lediglich die Farbpigmente «getroffen» werden. Das umliegen- de Hautgewebe reagiert nicht auf die extrem kurzen Laserstrahlen und bleibt daher bei professioneller Anwendung grundsätzlich unverletzt. Sollten behandelte bzw. die abgesprengten Farbpartikel durch die Oberhaut austreten und dabei ein Gefäss treffen, so kann es in seltenen Fällen zu einem leichten Austritt von Lymphflüssigkeit oder Blutungen kommen. Auch bei sachgemässer Anwendung können zudem im Bereich der Behandlung und der nächsten Umge- bung Rötungen, Schwellungen, Entzündungen, Wundheilstörungen, Narbenbildungen, Pigmentverschiebungen, Ver- brennungen und andere für die Laserbehandlung typische Folgen auftreten. Eine Freisetzung von krebserzeugenden aromatischen Aminen bei der Laserbehandlung ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft denkbar, aber nicht erwiesen und kann somit nicht sicher ausgeschlossen werden. Bei einigen Tattoo- oder PMU-Farben kann es unter Umständen zu einem Farbumschlag der eingebrachten Farbpigmente durch die Laserbestrahlung kommen.
3.1 Über den gesamten Zeitraum der Behandlung (vom Beginn bis zur letzten Anwendung) dürfen keine Medikamente eingenommen werden, die photoallergische Reaktionen verursachen können. Auf die Medikamentenbeipackzettel wird verwiesen.
3.2 Der Abstand der Folgebehandlung zur vorausgehenden Behandlung sollte mindestens 4 bis 8 Wochen betragen. Nach der siebten Behandlung wird die Behandlungspause auf acht bis zehn Wochen erweitert. Für die Durchführung der Behandlung ist in jedem Fall eine ausreichende Abheilung der vorbehandelten Stelle Voraussetzung.
4.1 In den ersten Tagen nach der Laserbehandlung besteht eine erhöhte Infektionsgefahr. Daher ist die behandelte Stelle sauber zu halten und täglich zu desinfizieren. Auf die Anwendung von Seife ist zu verzichten. Möglicher Schorf, Krus- ten oder Blasen dürfen nicht aktiv entfernt/abgekratzt werden.
4.2 Die gelaserten Stellen dürfen bis zur vollkommenen Abheilung weder natürlicher Sonneneinstrahlung noch künstli- cher UV-Bestrahlung ausgesetzt werden. Bei unvermeidbarer Sonneneinstrahlung ist die Haut mit geeigneten Sonnenschutzcremes zu schützen (mindestens UV-Lichtschutz-Faktor 30+, besser 50+).
4.3 Im Fall des Auftretens von Entzündungen, Wundheilstörungen, plötzlichen oder aussergewöhnlich starken Schmerzen oder sonstigen ungewöhnlichen Symptomen ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
4.4 Die beigefügten Nachsorgehinweise zur Tattooentfernung sind zwingend einzuhalten.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Der Kunde beauftragt Glow Mindset mit einer PMU-/Tattooentfernung. Der Kunde ist durch Glow Mindset in einem Beratungsgespräch ausführlich über die Bedingungen, den Verlauf und die möglichen Folgen der Behandlung sowie über die Nachsorge aufgeklärt worden. Das Formular «Erläuterungen und Einverständniserklärung zur PMU-/Tattooentfernung» sowie die «Nachsorgehinweise» zur PMU-/Tattooentfernung hat er zur Kenntnis genommen. Er ist mit den vorgenannten und den nachfolgenden Bedingungen der Behandlung einverstanden.
1.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Entfernung eines Tattoos/Permanent Make-Up per Laseranwendung mit einem
Name/Typ Laser – Yag Laser oder Pico
Entsprechend der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preistabelle, wird folgende Vergütung vereinbart:
Glow Mindset behält sich das Recht vor, die Behandlung des Kunden abzulehnen oder abzubrechen, insbesondere soweit gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der gewünschten Behandlung bestehen. Die Kosten für bereits bezahlte Behand- lungen werden dem Kunden (gegebenenfalls anteilig) erstattet. Dies gilt nicht, falls der Abbruch der Behandlung vom Kun- den zu vertreten ist.
2.1 Ein zufriedenstellendes Ergebnis der Behandlung wird in der Regel erst nach mehrmaligen Anwendungen (üblicher- weise 6-12 Behandlungen) erreicht. In seltenen Fällen kann keine oder nur eine geringe Verbesserung erzielt werden.
2.2 Die Beseitigung des PMU‘s/Tattoos hängt nicht nur von der Behandlung durch Glow Mindset, sondern vor allem von der Nachsorge durch den Kunden sowie von der jeweiligen Selbstheilungsfähigkeit der Haut und damit vom individu- ellen Heilungsverlauf ab. Das Behandlungsergebnis ist zudem abhängig vom Alter, von der Tiefe und von der Grösse des PMU‘s/der Tätowierung sowie von der Zusammensetzung der PMU-/Tattoofarben und dem eingesetzten Laser- system. Die erfolgreiche Entfernung des PMU‘s/Tattoos wird von Glow Mindset daher ausdrücklich nicht geschuldet.
2.3 Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet Glow Mindset bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Glow Mindset – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Glow Mindset nur: – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs- gemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Einsatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2.4 Glow Mindset haftet nicht für Schäden, wenn/soweit sie auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat.
Die Zahlung der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss im Voraus, spätestens nach der Bahandlung fällig.
4.1 Die Vereinbarung von Folgeterminen ist für beide Seiten verbindlich. Glow Mindset hält für die Durchführung der vereinbarten Behandlungstermine Personal und technische Einrichtungen vor. Terminverschiebungen sind nur dann kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
4.2 Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin bzw. bei Terminausfällen kann Glow Mindset für die in- folge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Dabei wird der Wert desjenigen angerechnet, welchen Glow Mindset infolge des Unterbleibens der Dienst- leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
5.1 Glow Mindset erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden (wie z. B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, etc.). Glow Mindset beachtet dabei die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird Glow Mindset Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
5.2 Der Kunde stimmt der fotografischen Dokumentation der behandelten Stellen und der anonymen Veröffentlichung der Behandlungsergebnisse zu Werbezwecken ausdrücklich zu. Urheber der Bilder und Inhaber sämtlicher Nutzungs- rechte ist Glow Mindset. Im Übrigen wird Glow Mindset ohne die Einwilligung des Kunden Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
6.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der dieses Schriftformerfordernis aufgehoben oder geändert werden soll.
6.2 Die Vertragsparteien sind sich einig, das eine anfechtbare und unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die ihr in zuverlässiger Weise am nächsten kommt und im Sinn des Vertrages der wirtschaftlichen Absicht der Partei- en entspricht. Entsprechendes gilt, falls bei der Durchführung des Vertrages Vertragslücken offenkundig werden.
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Telefon:+41 (0)76 521 20 58